Im Notfall

Über uns

Durch die Novelle 2002 zum Mineralrohstoffgesetz wurde das Rettungswesen im Bergbau neu organisiert. Auch der Aufbau und die Aufgaben der Hauptstelle wurden grundlegend neu gestaltet. Mit der Einrichtung der neuen Hauptstelle für das Grubenrettungswesen wurde die Wirtschaftskammer Österreich beauftragt.

Zu diesem Zweck wurde die Hauptstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen GmbH gegründet.

Zum Leiter und Geschäftsführer der Hauptstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen wurde ab Mai 2016 Herr Dipl.-Ing. Michael Heilmeier bestellt und vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft anerkannt.

geboren 1974 in Bayern
Studium an der TU Bergakademie Freiberg im Studiengang Bergbau
Steigerzeit im untertägigen Steinkohlen- und Steinsalzberg
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bergbau und Spezialtiefbau der TU Bergakademie Freiberg
Betriebsassistent und Betriebsleiter im untertägigen Magnesitbergbau
Bergrechtliche Genehmigungen und Bergaufsicht bei der niedersächsischen Bergbehörde
Planung, Organisation und Durchführung von Feldversuchen im untertägigen Bergbau weltweit im Rahmen der Forschung und Entwicklung von Schneidwerkzeugen
Seit Mai 2016 Leiter und Geschäftsführer der Hauptstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen GmbH
 

Ausbildung zum Trupp- und Oberführer der Grubenwehr
Ausbildung zum Rettungssanitäter (520 Stunden)
Ausbilder Erste-Hilfe
Freiwillige Feuerwehr (Technik- und Führungslehrgänge)

Struktur und Aufbau

Aufgaben

§ 187 a. MinroG

Die Hauptstellen haben durch ihre Organe besonders folgende Aufgaben wahrzunehmen:

1.) Beratung der Bergbauberechtigten in Fragen des Grubenrettungs- und Gasschutzwesens.
2.) Treffen geeigneter Vorkehrungen zur Unterstützung der Durchführung von Rettungswerken.

Hierzu zählen insbesondere:

(a) ein Inventar der bei den Bergbaubetrieben verfügbaren Ausrüstungsgegenstände für Grubenwehren bzw. Gasschutzwehren zu erstellen,
(b) nötigenfalls Kooperations- und Hilfeleistungsverträge mit Einrichtungen des österreichischen Bundesheeres, Feuerwehren, Tunnelwehren, Rettungsdiensten, Katastrophenschutzeinrichtungen sowie ausländischen Grubenwehren oder Gasschutzwehren u. dgl. abzuschließen,
(c) einen Plan für die gegenseitige Unterstützung und Durchführung von Rettungswerken (Hauptrettungsplan) auszuarbeiten und diesen nach Erfordernis, mindestens aber einmal jährlich, zu aktualisieren,
(d) bei der Erstellung des Hauptrettungsplanes nach den Regeln der Technik und nach Maßgabe der Erfordernisse (Möglichkeit und Ausmaß eines Schadensereignisses, Anzahl der sich untertage aufhaltenden Personen, Dimension des Grubengebäudes, Gebirgsverhalten) und der Möglichkeiten Grubenwehrtrupps bzw. Gasschutzwehrtrupps, Arbeitstrupps, Bergbauzubehör, Logistik, Management u. dgl.) die gegenseitige Hilfeleistung bei Unglücksfällen vorzubereiten.




3.) Sich wenigstens einmal jährlich vom Zustand des Rettungswesens zu überzeugen und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hierüber zu berichten und Gutachten zu erstatten.
4.) Nach den Regeln der montanistischen Wissenschaften und nach Maßgabe des § 187 d die Grundsätze insbesondere für
(a) die Organisation von Grubenwehren und Grubenrettungsstellen bzw. Gasschutzwehren und Gasrettungsstellen, die Trupps für technische Hilfeleistung, die ortskundigen Führer und ortskundigen Auskunftspersonen,
(b) die Aufnahme, die Mitgliedschaft und das Ausscheiden aus der Grubenwehr bzw. der Gasschutzwehr,
(c) die Ausbildung und Weiterbildung der mit dem Grubenrettungswesen bzw. Gasschutzwesen befassten Personen,
(d) den Übungsbetrieb von Grubenwehren bzw. Gasschutzwehren,
(e) die Alarmierung, Dienstanweisungen,
(f) den Einsatz und die Vorgangsweise beim Rettungswerk sowie
(g) das notwendige Bergbauzubehör festzusetzen und den gemäß den zur Verfügung gestellten Notfallplänen (§ 187b) am Grubenrettungswesen Beteiligten sowie der Behörde und dem Landeshauptmann zur Kenntnis bringen.
5.) Überprüfung von Ausrüstungsgegenständen auf ihre Gebrauchsfähigkeit.

 

Gesetzliche Grundlagen

Die genauen gesetzlichen Grundlagen der Hauptstelle
finden Sie hier.

 

Dienstleistungen

von der Hauptstelle für das Grubenrettungswesen und Gasschutzwesen GmbH angeboten:

Beratung, Hilfestellung, Unterstützung bei :

der Erstellung betrieblicher Notfallpläne
Ausbildungsprogrammen zum Grubenrettungs- und Gasschutzwesen
Kontakten mit anderen Bergbaubetrieben und Einsatzorganisationen
Grubenrettungsübungen und Gasschutzübungen
Katastrophenübungen mit den Bundesländern
der Errichtung von Atemschutzeinrichtungen
Kontakten mit dem benachbarten Ausland
der Zusammenarbeit mit den Versicherungsträgern

Wirtschaftskammer Österreich Die Bauhilfsgewerbe Fachverband Bergbau-Stahl Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe Die Mineralölindustrie Fachverband Steine-Keramik